SCHUTZ IHRER FORDERUNGEN

Rausch & Partner

Warenkreditversicherung

Die wesentlichen Vorteile der Warenkreditversicherung:

  • Entschädigungsleistung bei Forderungsausfall

  • kontinuierliche Bonitätsprüfung des Kundenstamms

  • fundierte Neukundenanalyse

  • verbesserte Liquidität des eigenen Unternehmens

 

Die Warenkreditversicherung wird von der Versicherungswirtschaft seit Jahrzehnten für die Absicherung der Lieferanten gegen Forderungsausfälle angeboten.
Die Kreditversicherer schützen aktuell weltweit Warenlieferungen im Wert von ca. 1,6 Billionen Euro. 

Warenkreditversicherungsverträge sind als revolvierende Deckung mit einem Pauschalteil und einem benannten Teil ausgestattet. Benannt, weil der Kreditversicherer auf Antrag des Lieferanten (Versicherungsnehmers) in der Kreditmitteilung eine Versicherungssumme für den jeweiligen Kunden mit Name und Adresse festsetzt.
Im Rahmen einer Pauschaldeckung werden meist Kunden versichert, deren OP-Summe zum Beispiel einen Betrag von 5.000 € nicht übersteigt. Sie sind automatisch versichert. Bedingung ist, dass der Versicherungsnehmer bestimmte, in der Rahmenvereinbarung festgelegte Maßnahmen zur Bonitäts- und Kreditprüfung vornimmt.

Auch die WKV ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Die Versicherer nennen es Obliegenheiten. Dazu gehören z.B. regelmässige Kreditzielüberschreitungsmeldungen und das Weiterleiten der sich verschlechternden Zahlungsmoral einzelner Kunden an den Versicherer. 

Die Versicherung zahlt:

  • bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden, d.h. Insolvenzantrag bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Außerdem bei einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Liquiditäts- oder Quotenvergleich mit allen Gläubigern und der ergebnislosen Zwangsvollstreckung
  • wenn die Rechnung nach Erreichen der Nettofälligkeit noch nicht bezahlt ist, protracted default

Rausch & Partner analysiert die Marktstrategien der unterschiedlichen Abieter um Ihnen einen maßgeschneiderten Vertrag mit einem adäquaten Preis-/Leistungsverhältnis zu bieten.

 

 

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