SCHUTZ IHRER FORDERUNGEN

Rausch & Partner

Bürgschaften über Kautionsversicherer

 
Vorteile der Kautionsversicherer gegenüber den Banken

  • Erweiterung des gesamten Bürgschaftsrahmens
  • Entlastung der bestehenden Kreditlinien bei der Hausbank
  • eine individuelle Risikobeurteilung der Bürgschaft

Bei vielen Geschäften sind Sicherheiten für die vertragsmäßige Abwicklung zu stellen, z. B. bei - Bietungen für Ausschreibungen

  • Anzahlungen
  • Ausführungen
  • Mängelansprüchen

Rausch & Partner vereinbart mit dem Kautionsversicherer die notwendigen Avalarten ganz individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, z. B. zur Absicherung von

  • Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
  • Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
  • Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
  • An- und Vorauszahlungen
  • Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
  • Forderungen aus Autobahnmaut
  • Rekultivierungsverpflichtungen
  • Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
  • Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
  • Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
  • Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Forderungen aus Subventionen für Flächenstilllegungen
  • Forderungen aus dem BSP System IATA
  • Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
  • Änderung der Benennung der Prozessbürgschaft in Forderungen aus Entscheidungen nach ZPO (z.B. Prozessbürgschaft)
  • Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB
  • Dienstleistungsverträgen
  • Mitarbeiterbeteiligungen

Rausch & Partner hat die Expertise die erforderliche Bürgschaft auf dem Versicherungsmarkt zu beschaffen.

 

Sprechen Sie uns an

Rausch & Partner GmbH
Gräfenhäuser Str. 12
D-64390 Erzhausen
Telefon:  0172 66 53 483
Telefax:  0 61 50 - 8 17 12

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