Bürgschaften über Kautionsversicherer
Vorteile der Kautionsversicherer gegenüber den Banken
- Erweiterung des gesamten Bürgschaftsrahmens
- Entlastung der bestehenden Kreditlinien bei der Hausbank
- eine individuelle Risikobeurteilung der Bürgschaft
Bei vielen Geschäften sind Sicherheiten für die vertragsmäßige Abwicklung zu stellen, z. B. bei - Bietungen für Ausschreibungen
- Anzahlungen
- Ausführungen
- Mängelansprüchen
Rausch & Partner vereinbart mit dem Kautionsversicherer die notwendigen Avalarten ganz individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, z. B. zur Absicherung von
- Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
- Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
- Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
- An- und Vorauszahlungen
- Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
- Forderungen aus Autobahnmaut
- Rekultivierungsverpflichtungen
- Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
- Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
- Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
- Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
- Erschließungsmaßnahmen
- Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
- Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
- Forderungen aus Subventionen für Flächenstilllegungen
- Forderungen aus dem BSP System IATA
- Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
- Änderung der Benennung der Prozessbürgschaft in Forderungen aus Entscheidungen nach ZPO (z.B. Prozessbürgschaft)
- Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB
- Dienstleistungsverträgen
- Mitarbeiterbeteiligungen
Rausch & Partner hat die Expertise die erforderliche Bürgschaft auf dem Versicherungsmarkt zu beschaffen.