Schutz vor Untreue
Vertrauensschadenversicherung
Vorsätzlicher Vertrauensbruch ist ein äußerst unangenehmer Gedanke.
Vorsätzlicher Vertrauensbruch ist ein äußerst unangenehmer Gedanke.
Wer ist versichert?
Einbezogen in die Versicherung sind alle Betriebsangehörigen Ihres Unternehmens: Arbeitnehmer und Angestellte, Volontäre, Praktikanten und Aushilfen, online tätige Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsräume („Home-Office“), Zeitarbeitskräfte und Fremdpersonal, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, soweit sie nicht mehr als 20% der Firmenanteile besitzen, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte. Neben den eigenen Mitarbeitern sind also auch Personen, die nur zeitweise für Sie arbeiten mitversichert.
Was ist versichert?
Versichert sind unmittelbare Vermögensschäden: Diebstahl, Unterschlagung, Betrug (einschließlich Computerbetrug), Untreue, sonstige vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die zum Schadenersatz verpflichten, (z. B. Sachbeschädigung oder Sabotage)
Um Ihr Unternehmen auch gegen aktuelle Formen der Wirtschaftskriminalität schützen zu können, sind enthalten: Schäden durch Geheimnisverrat, Täuschungsschäden, die von außen stehenden Dritten durch Betrug verursacht werden, Schäden, die Dritten durch Ihre Mitarbeiter vorsätzlich zugefügt wurden, Hackerschäden im EDV-Bereich, verursacht durch unmittelbare und rechtswidrige Eingriffe in die elektronische Datenverarbeitung.
Ersetzt werden im Rahmen der Versicherungssumme ferner: Externe Schadensermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten bis zu 20% des versicherten Schadens, zusätzlich anfallende interne Schadensermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten bis zu 2% des versicherten Schadens.
Am Markt existiert ein breites Spektrum von Absicherungen dieser Art insbesondere im Hinblick auf das Internet.
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